IG-Gartensiedlung e.V.
  2. Geruchsgutachten
 
2. GERUCHSGUTACHTEN (im Jahre 2011)

Nachdem das erste Geruchsgutachten die "Erheblichkeit" der Geruchsbelästigungen bewiesen hatte, musste Arnsberg eine zweite Ordnungsverfügung erlassen. Diese wurde vom damaligen Regierungspräsidenten als "Drei-Schritte-Strategie" angepriesen, der schnellstens weitere Schritte folgen würden, falls die Geruchsbelästigungen nicht enden.

Nachdem die drei Schritte pflichtgemäß umgesetzt wurden, hat Arnsberg festgestellt, dass der Gestank zwar weiterhin besteht, der Regierungspräsident aber nicht mehr da ist. Somit musste sich auch niemand mehr an sein Versprechen halten, sondern man konnte erneut auf Zeit spielen: So wurde nach Feststellung der weiter bestehenden Geruchsbelästigungen ein zweites Geruchsgutachten geplant.

Für die Feststellung der Notwendigkeit, die Planung und die Ausschreibung
bis zum Beginn der 2. Messung benötigte Arnsberg bereits 8 Monate Zeit.  (Juli 2010 bis Feb. 2011) Für die anschließende Durchführung hat Arnsberg sich mit der Fa. Kost auf den Zeitraum von einem vollen Jahr geeinigt. Dies ist weit günstiger für Kost, als wenn nur die zweite, stark belastete, Jahreshälfte gemessen würde, was das Gesetz durchaus auch zugelassen hätte.

(Ursprünglich wollte Arnsberg sogar nur die "Kost-freundliche" erste Jahreshälfte messen, musste dieses Vorhaben aber aufgeben, als man auf erbitterten Widerstand seitens der Anwohner gestossen ist, die über Geruchsaufzeichnungen dieser Internetseite beweisen konnte, dass die zweite Jahreshälfte stärker belastet ist und das Gesetz eine solche Messung nicht zulässt.)

Somit werden also 8 + 12 = 20 Monate vergehen, bis das zweite Gutachten vollendet ist. Was danach passiert, kennen wir vom ersten Gutachten: Nach Beendung des Gutachtens erfolgt eine ca. 1 monatige Plausibilitätskontrolle, dann eine Aufbereitung der Ergebnisse. Danach eine Veröffentlichung der Ergebnisse. Dann stellt man erneuten Handlungsbedarf fest und berät sich, was man denn tun könnte.

Wenn Arnsberg dann aus der Findungsphase in die Planungsphase einer weiteren Ordnungsverfügung eintritt, wird sie nach etlichen erneuten Ortsterminen und Anhörungen eine weitere Ordnungsverfügung erstellen müssen. Diese wird dann der Fa. Kost vorgelegt - mit der Bitte um Stellungnahme. Nach Ablauf der Einspruchsfrist, wird die 3. Ordnungsverfügung dann wirksam. Für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen wird der Fa. Kost sicherlich wieder ein Zeitraum von 3-6 Monaten eingeräumt.

Der zuvor beschriebene Zeitraum wird weitere 11 Monate in Anspruch nehmen. So war es zumindest nach Fertigstellung des ersten Gutachtens (02.08.2009 = Fertigstellung Gutachten; 05.07.2010 = Vollendung der daraus resultierenden Maßnahmen)

So hat Arnsberg Zeit gewonnen: 31 Monate, also ca. 2,5 Jahre in denen Arnsberg immer wieder auf das neue Gutachten verweisen kann.

Da sag noch einer: Behörden arbeiten lansam.
 
   
 
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