1.Offener Brief
Verteiler: Oberbürgermeister der Städte Bochum und Herne Ratsfraktionen der in den Kommunalparlamenten vertretenen Parteien Lokalredaktionen der WAZ und der Ruhrnachrichten Regierungspräsident Arnsberg AGR-DAR Geschäftsführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Unterzeichner dieses Briefes sind Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft Gartensiedlung und wohnen in Nachbarschaft zum Betriebsgelände der AGR- DAR GmbH, auf dem am 27.August 2013 erneut ein Großbrand ausgebrochen ist. Bereits im Juli 2007 war dort eine Lagerhalle abgebrannt, im darauf folgenden Jahr musste die Feuerwehr am 30.09.2008 einen Brand löschen, kurze Zeit später, am 12.10.2008, fing ein Kunststoffhaufen auf dem Außengelände der Firma Flammen.
Seit vielen Jahren gibt die Interessengemeinschaft Gartensiedlung dem Ärger der Anwohner dieses Unternehmens eine Stimme. Es begann damit, dass durch die La- gerung und Weiterverarbeitung von Abfällen (gelbe Säcke Müll) in Kombination mit der Lagerung von Grünschnitt im Umkreis von 2 km und mehr eine unerträgliche Geruchsbelästigung entstand. Nach einer Vielzahl von Eingaben bei der Aufsichtsbehörde (RP Arnsberg), öffentlichen Protesten und einem sog. Geruchsgutachten, das die Höhe der Immissionen für unzulässig erklärte, wurde im April 2010 von der Unternehmensleitung ein Schornstein errichtet, der die Ausgasungen der Lagerhallen in 30 m Höhe etwas mehr verteilt, zu einer wirklichen Problemlösung aber nichts beiträgt. Nach wie vor werden die Anwohner von episodisch auftretendem Gestank belästigt.
Wie sich bei dem Großbrand nun zum wiederholten Mal gezeigt hat, verpestet das Unternehmen nicht nur die Luft sondern stellt auch ein erhebliches Sicherheits- und Gesundheitsrisiko dar. Der Regierungspräsident hat jetzt bekannt gegeben, dass Obst und Gemüse von Anbauflächen in der Nachbarschaft der Brandstelle nur nach gründlichen Waschungen verzehrt werden sollte. Auch der Austausch des Spielsandes in Sandkästen werde nahegelegt.
Die von uns seit Jahren geforderte Auslagerung des Unternehmens wird durch den jüngsten Vorfall immer zwingender. Wir sind davon überzeugt, dass es auch im Sinne der Planungen für das interkommunale Gewerbegebiet HER-BO 43 auf den angrenzenden Flächen ist, den Müllverwertungsbetrieb auszulagern. Wenn die Städte Bochum und Herne Firmen auf einem als Gewerbepark konzipierten Gebiet ansiedeln wollen, können sie nicht zulassen, dass an dessen Eingang (sozusagen als Visitenkarte) eine Müllentsorgung betrieben wird, deren Ausgasungen großflächig die Luft verpesten und deren Lagerhallen in regelmäßigen Abständen in Flammen aufgehen.
Infolge der Brandschäden kann der Betrieb an der Rensingstraße vorerst nicht weitergeführt werden. Jetzt bietet sich die Gelegenheit, eine Fehlentwicklung zu korrigieren, die dazu geführt hat, dass aus einem ursprünglichen Lagerplatz für Bauschutt das Betriebsgelände eines Müllverwerters geworden ist: mit Immissionen außerhalb der zulässigen Werte für die angrenzenden Wohngebiete und einem völlig unverantwortlichen Feuerrisiko. Der Standort eines solchen Unternehmens inmitten eines dicht besiedelten Umfeldes ist absolut inakzeptabel. Wir appellieren an alle Verantwortlichen je nach Kompetenzen und Zuständigkeit, die durch den Brand erzwungene Unterbrechung der Betriebstätigkeit dafür zu nutzen, den Standort des Betriebes grundsätzlich zu überdenken, alternative Standortmöglichkeiten zu prüfen und keine Baugenehmigung für Ersatzbauten der abgebrannten Hallen zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
2.Offener Brief
Verteiler:
Oberbürgermeister der Städte Bochum und Herne
Ratsfraktionen der in den Kommunalparlamenten vertretenen Parteien
Lokalredaktionen der WAZ und der Ruhrnachrichten
Regierungspräsident Arnsberg
AGR-DAR Pressestelle mit der Bitte um Weiterleitung an die Geschäftsführung
Bochum, den 20. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.09.13 hatten wir uns anlässlich des Großbrandes auf dem Betriebsgelände der AGR an der Rensingstraße in einem offenen Brief an die Oberbürgermeister Bochums und Hernes, die Bezirksregierung Arnsberg und die Fraktionen in den Kommunalparlamenten der o.g. Städte gewandt und auf die Lage der Anwohner des Unternehmens aufmerksam gemacht.
Der offene Brief war verbunden mit einem Appell an die Verantwortlichen, „die durch den Brand erzwungene Unterbrechung der Betriebstätigkeit dafür zu nutzen, den Standort des Betriebes grundsätzlich zu überdenken, alternative Standortmöglichkeiten zu prüfen und keine Baugenehmigung für Ersatzbauten der abgebrannten Hallen zu erteilen.“
Gleichzeitig wurde der örtlichen Presse, dem WDR und dem Unternehmen selbst der Brieftext zur Information übermittelt.
Auf unser Schreiben reagiert haben bisher die Bezirksregierung Arnsberg und das Unternehmen AGR-DAR.
Die Bezirksregierung hat in ihrem Schreiben vom (ohne Datum) darauf verwiesen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, wenn die Firma AGR-DAR die abgebrannten Anlagen wieder aufbauen möchte. In diesem Verfahren würde überprüft, ob die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Die Aufgaben der Bezirksregierung beständen darin, die Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem BImSchG ergeben sowie die Einhaltung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorgaben zu überprüfen. Eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung sei die planungsrechtliche Zulässigkeit der Anlage am beantragten Standort. Diese werde durch die Standortgemeinde, in diesem Fall die Stadt Bochum geprüft.
Unsere Rechtsauffassung ist, dass dieser Betrieb nach §34 BauGB nicht zulässig ist.
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Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur umgebenden Wohnbebauung werden nicht eingehalten.
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Durch die bereits erstellten drei Geruchsgutachten der Bez. Reg. Arnsberg, die alle eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte feststellen, ist nachgewiesen worden, dass sich der Betrieb nicht einfügt. Dies gilt umso mehr für die Planung eines interkommunalen Gewebegebiets (Her-Bo 43). Wenn die Städte Bochum und Herne Firmen auf einem als Gewerbepark konzipierten Gebiet ansiedeln wollen, können sie nicht zulassen, dass an dessen Eingang (sozusagen als Visitenkarte) eine Müllentsorgung betrieben wird, deren Ausgasungen großflächig die Luft verpesten und deren Lagerhallen in regelmäßigen Abständen in Flammen aufgehen.
Wir erwarten von der Stadtverwaltung Bochum, der Bezirksregierung Arnsberg und den beteiligten parlamentarischen Gremien, dass die betroffenen Bürger des Stadtteils zu dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren gehört und in die Überlegungen zur Neuordnung der Gewerbeflächen (Stichwort: HER-BO 43) einbezogen werden. Die Fehler der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen.
Die Firma AGR-DAR hat in einem Schreiben vom 10.09.2013 den Ausbruch des Brandes bedauert und die betroffenen Anwohner um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten gebeten. Geplant sei, über die weitere Entwicklung zu informieren und eine Veranstaltung für Anwohner und interessierte Bürger auszurichten. Der Termin würde rechtzeitig bekanntgegeben.
Dieser Brief der AGR-DAR wurde nur der Interessengemeinschaft Gartensiedlung per E-Mail und wenigen ausgewählten Anwohnern per Brief übermittelt, ebenso allen Adressaten unseres offenen Briefes vom 08.09.13. Ein Veranstaltungstermin wurde noch nicht bekannt gegeben. Einem Brief an die Anwohner, wie es in dem Brief und in der Presse stand, gab es nie.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der IG Gartensiedlung